Unsere Leistungen


  • Konzept für vorbeugenden Brandschutz - Brandschutznachweise
  • Entrauchung - Nachweis nach Industriebaurichtlinie
  • Konzeption für Brandschutz bei Altbau/Bestand
  • Beschilderung für Gebäude 

      (Fluchtwege, Rettungswege, Feuerwehr, Alarmierungsplan)


Brandschutz ist eine wichtige Planungsaufgabe. Diese Konzeption hat folgende Ziele:


  • Rettung von Personen (Flucht oder Rettung durch Feuerwehr)
  • Begrenzung der Brandausbreitung (baulich oder Feuerwehreinsatz)
  • Löscheinsatz der Feuerwehr ermöglichen


Anmerkung: Wirtschaftliche Ziele sind hier nicht genannt. Doch diese sind gerade wichtig, um optimale Ergebnisse zu erhalten. Daher ist es wichtig, gerade in der Konzepterstellung - auch wenn man es nicht so deutlich formuliert - die Wirtschaftlichkeit deutlich im Auge zu behalten.


Der Personenschutz wird vornehmlich erreicht durch:


  • ausreichende Selbstrettungswege (bauliche Rettungswege wie Treppen)
  • ausreichende Angriffswege der Feuerwehr zur Personenrettung 

      (Leiter, Drehleiter)

  • ausreichende Entrauchung der Fluchtwege/Schutz der Rettungswege vor Rauch (Fenster, RWA, Rauchabschnitte)
  • Feuerwiderstandsdauer des Bauwerks (Zeit zur Flucht, Feuerbekämpfung)
  • Feuerwehrzufahrten für Anleiterung, Löscheinsatz


Die Begrenzung der Brandausbreitung wird erreicht durch:


  • Brandwandabschlüsse (äußere Abschottung)
  • Begrenzung der Einheiten mit Brandwänden, 

       widerstandsfähigen Wänden und Decken (innere Abschottung)

  • Brandabschottungen an Öffungen, Leitungen (Klappen, Türen usw.)
  • harten Bedachungen, nicht brennbare Fassaden
  • Verkleidung gefährderter Teile (Stahlteile)


Darüber hinaus kommen Systeme wie:


  • Sprinklerung (bei Lagern, Großraumverkaufsflächen)
  • Rauchabzugsanlagen
  • Meldersysteme für frühzeitige Brand-Raucherkennung


Es ist klar, dass diese Brandschutzvorgaben nicht selten mit Vorgaben der Nutzung, der Gestaltung, der Nutzung der baulichen Möglichkeiten usw. kollidieren. Auch die Frage der Kosten-Nutzen sind gegeben. Es erfordert daher diese Brandschutzplanung viel Kenntnisse aller Planungsprozesse, der Baumaterie und der gesetzlichen Vorgaben, um hier eine optimierte Lösung zu erreichen. Hier ist vor allem das Konzept der Industriebaurichtlinie zu betonen, welches genau dieses ingenieurmäßige Konzept des Brandschutzes hervorragend beinhaltet. Je mehr Sicherheit, desto niedrige Vorgaben an die Baugröße, je mehr Warnmöglichkeit und frühzeitige Brandbekämpfung, desto größer die Brandabschnitte. So lassen sich den Betrieben angepasste Konzepte entwickeln, die auch bei Umnutzung noch gut angepasst werden können.

Brandschutzplanung und

Brandschutzkonzepte

Brandschutzkonzepte und

Konzeptionsideen

Lösungen für die Anforderungen im Brandschutz


Was ist ein Brandfall überhaupt?


Diese Grundfrage ist vornweg zu stellen, um in der Betrachtung des Brandschutzes richtig zu gehen. In der Statik gibt es die Unterscheidung in normale, übliche Belastungszustände, Bauzustände und außergewöhnliche Zustände wie Anprall, Explosion und eben auch den Brandfall. Es wird dort für den Brandfall mit reduzierten Tragsicherheitsbeiwerten gerechnet.


Beim Brandfall ist -auch wenn er als jederzeit möglich und Teil unserer Lebenswirklichkeit anzusehen ist - ein außergewöhnlicher Zustand und Lebensumstand gegeben. Es ist nicht die normale Nutzung, dass ein Gebäude/eine Wohnung .... in Brand gerät. Der Brandfall ist daher grundsätzlich immer etwas außergewöhnliches und muss auch entsprechend behandelt werden.


Die Vorschriften zum Brandschutz


Von der Entstehungsgeschichte her sind die heutigen Bauordnungen aus Vorschriften für Brandschutz entstanden. Man kann salopp sagen, dass die heutigen Bauordnungen eigentlich Brandschutzkonzepte sind, d.h. Systeme, um die Ziele des Brandschutzes zu erfüllen. Wenn man also genau diese Vorschriften einhält, so hat man eine maximale Sicherheit im Brandfall, der sich langjährig bewährt hat.


Jedoch - auch das ist zu sehen - der normierte, d.h. über Vorschriften, Verordnungen usw. festgeschriebene Standard ist nicht unbedingt unkritisch zu sehen. Es sind hier auch wirtschaftliche Punkte eingeflossen. So sind z.B. Gottesdiensträume, Schulen, Museen nicht Teil der Versammlungsstättenverordnung. Der Grund leuchtet ein, wenn man sich die historischen Kirchen mit den Holzemporen und schmalen Rettungswegen ansieht. Man nahm in Kauf, dass hier über Jahrhunderte nichts passierte und nahm daher diese aus den Vorschriften heraus. Wenn da was passiert, hilft oft wirklich nur beten.


Ein anderes, typisches Beispiel sind die Rettungsfenster. Überall in Deutschland gilt ein Maß von 90cm x120cm, nur die Bayern sind kleiner, dünner und agiler, so dass wir hier mit 60cmx100cm auch auskommen. Grund mag hier der Altbestand sein, dass eben historische Gebäude so schmale Fenster haben. Wirklich nachvollziehbar ist das nicht, weil eben im Falle einer Anleiterung mit der Feuerwehr diese breiten Leitern quasi das Fenster völlig zustellen, so dass es -besonders bei weniger mobilen Personen mit Übergewicht/Alter/Behinderung - wirklich schwierig wird, Personen angemessen schnell zu retten.


Es gibt daher vom Grundsatz der Vorschriften Grauzonen, Wirtschaftlichkeitsüberlegungen, Überlegungen zum Bestandsschutz/Denkmalschutz, Brandschutz bezogen auf besondere Situationen und Anforderungen. All dies ist dem Baurecht bereits bei der Unterscheidung in normale Gebäude (je nach Gebäudehöhe und Fläche unterschieden) und den zusätzlichen Kriterien für Sonderbauten (Verkaufsstätte, großflächiger Sonderbau, große Menschenansammlungen, Pflegeheime ....) zu entnehmen.


Die Konzeption des Brandschutzes


Das Erstellen eines Brandschutzkonzeptes ist daher immer in Hinblick auf diese 2 Aspekte zu sehen:


  • Erfüllung/Einhaltung der Vorschriften => Vorschriftenorientierung
  • Beachtung der besonderen Situation des Gebäudes => Gefährdungsbetrachtung


Man kann mit den Vorschriften ein "Malen nach Zahlen" machen, d.h. man setzt einfach das ein, was die Vorschriften aussagen. Wie in einer Tabelle (meist sehen derartige Konzepte auch als Tabelle aus und sind über Standardprogramme vorgefertigt erstellt) sind dann Anforderung und Umsetzung gelistet und man arbeitet den Katalog stur und strukturiert ab. Das kann sehr kostengünstig und schnell erfolgen. Diese Art wird von meinem Büro als Leistung nicht erbracht. Vielmehr bin ich der Überzeugung, dass Brandschutz individuell bezogen auf das Gebäude und die Gefährdungen zu sehen ist. Diese Arbeitsweise ist umso wichtiger, als dass Abweichungen oder Sonderbaueigenschaften gegeben sind. Hier hilft es nicht, pauschal Rettungswege einzustufen, sondern man muss jeden Weg ansehen, beschreiben und einstufen. Auch muss man bei Punkten, wo der Bestand nicht den Vorschriften entspricht (=Abweichung), oder in Fällen, wo die Vorschrift kollidiert mit dem, was geplant ist (großes Foyer, schöne Gestaltung), was die Nutzung erfordert (lange Förderbänder) oder auch das Grundstück überhaupt ermöglicht, sehr genau prüfen, was geht und nicht. In diesen Fällen müssen Kompensationen zum Erreichen des Sicherheitsniveaus der gesetzlichen Vorschriften entwickelt werden, manchmal ist das aber auch nicht zwingend erforderlich. Es gibt viele Fälle, bei denen die konkrete Umsetzung der Vorschrift die Sache verschlimmert und die Abweichung mit einer guten Zusatzlösung als Kompensation wesentlich mehr Sicherheit gewährleistet.


In meinem Verständnis ist daher das Erstellen von Brandschutzkonzepten kein reines Abarbeiten von Vorschriften, sondern muss sich an dem Bauwerk und den Gefährdungen orientieren. Natürlich kann man diese Vorschriften nicht umgehen, außer man stellt es als Abweichung mit Kompensation klar. Aber mit guten Überlegungen, Erfahrung und auch mit Verhandlungsgeschick bei den zuständigen Behörden/Prüfern für Brandschutz, ist oft viel möglich. 


Bürokratie im Brandschutz


An diesem Problem wird man nie vorbei kommen und es wird daher immer ein Diskussionsthema ohne Lösung blieben. Es gibt die Vorschriften und die sind einzuhalten. Jedoch ist sicherlich bei jeder Vorschrift eine Ausdeutung und eine Grauzone vorhanden, die man in der einen oder anderen Richtung auslegen kann. Jedoch zeigt gerade sich hier die Qualität. So ist z.B. zu überlegen, was eine Türe zu einer Wohnung so anders macht, als wenn diese Türe in eine Toilette in den Treppenraum führt. Jüngst wurde so eine Türe im Keller daher mit T30-Rauchschutztüre selbstschließend zwingend gefordert. Alles appelieren an den gesunden Menschenverstand ließ hier die Bürokratur nicht erschüttern. Auch die sehr überbordenden Forderungen nach Zertifikaten, Einbaubestätigungen, Übereinstimmungserklärungen, Überwachungsprotokollen .... sind sehr mühsam. Ob das wirklich den Brandschutz so gerecht wird, daran kann man begründet zweifeln. Zumindest ist festzustellen, dass bei bestehenden Gebäuden ein völlig anderes Maß angelegt wird (und früher auch wurde).


Problem Altbestand


Dieser Altbestand ist das leider kritische Thema heute. Man muss bezüglich Altbestand drei Situationen unterschieden:


  • Ein Gebäude wurde nach damals gültigen Vorschriften erstellt und man kann das beweisen (Genehmigter Bescheid...)
  • Ein Gebäude wurde nicht nach damaligen Vorschriften erstellt, man kann aber das so nachbessern, dass es dem dann entspricht.
  • Ein Gebäude wurde errichtet und man weist nach, dass es den damaligen Bestand entsprach, auch wenn es keine Genehmigung gibt.


Es ist für jeden ersichtlich, dass man hier im Angesicht der heutigen formellen Anforderungen schnell scheitert in dem Nachweis. Daher ist grundsätzlich bei Bestandsgebäuden von einem Problem auszugehen. Meist haben frühere Planer die bestehenden Vorschriften in der Planung, spätestens in der Ausführung mißachtet. Folglich hat man ein Gebäude, welches nicht mehr passt und in keinem Fall mehr heutigen oder damaligen Vorschriften konform erstellt wurde. Die Folgen sind gravieren und es ist ohne Nachbesserung und oft teure Maßnahmen keine Lösung zu erzielen.


Als Planer in dem Bereich Brandschutz-Tragwerksplanung-Gesamtplanung sind wir hier in der Lage, Lösungen und machbare Konzepte aufzustellen, welche auch die Wirtschaftlichkeit berücksichtigen. Gerade solche komplexen Aufgaben sind Schwerpunkt unserer Tätigkeit. Unter "Konzeptionsideen" sind einige Beispiele dargestellt


Konzeptionsideen



Problem: Industriebau im Bestand mit vielen Erweiterungen


Fast ein Klassiker: Ein langjährig bestehender Betrieb macht eine kleine Erweiterung am Bestand und das Bauamt verlangt für den Bauantrag einen Brandschutznachweis. Der kleine Anbau wächst dann zu einer Komplexbaumaßnahme, weil der erste Planer in der Not, den Bestand zu bearbeiten, hier mit massiven Brandwänden abtrennt, um ja nichts im Bestand nachweisen zu müssen. Manchmal ist der Anbau aber schon längst erstellt und dieser Kunstgriff ist nicht mehr möglich.

Hier ist sehr umfänglich - anders geht es einfach nicht - das Gebäude zu ermitteln. Vielfach lässt sich über Nachweis der Entrauchung (Rauchfelder bilden), Einbau einiger RWA und dem Nachweis der Brandlasten das Problem vernünftig lösen. Die Industriebaurichtlinie gibt hier viele Möglichkeiten vor, die man umsetzen kann.


Problem: Fehlende Brandschottungen in Bädern


Hallenbäder sind oft sehr ausgedehnte Gebäude, durchzogen mit vielen Installationen und besonders Lüftungsleitungen. Die Schottungen dieser Leitungen ist dann meist das Problem. Entweder fehlen diese Klappen, sind falsch eingebaut oder sind eben nicht mehr zugänglich ob der vielen davor und darunter verlaufenden Leitungen. Die Klappen nachzurüsten führt zur Stilllegung des Bads, einem quasi-Austausch der Leitungen (man kann in alten Leitungen nicht nur wenige Meter austauschen, sondern nur von Schieber zu Schieber, damit fällt man aber auch wieder in neue Vorschriften für die Leitungen ....). Folglich ist eine teure Sanierung erforderlich.

Es gibt aber eben in Umsetzung der Konzeptionsideen der Industriebaurichtlinie die Möglichkeit auf diese Schottungen zu verzichten. Statt Abschottung ist das Entrauchen das Ziel. Man muss sich auch bewusst sein, dass diese Lüftungsleitungen mit viel Luftwechsel fahren und jeden Rauch stark verdünnen. Damit dauert es lange, bis die 68-72° der Klappen (Schmelzlot) erreicht werden und das Bad ist massiv verraucht, bevor überhaupt die ersten Lüftungsklappen schließen. Daher ist eine gute Überwachung (Brandmeldeanlage), mit Abschaltung der Lüftungsanlagen, mechanischer Entrauchung der Gefahrenbereiche (es brennt in der Technik und eben nicht in der Schwimmhalle) und einer Verbesserung der Rettungswege wesentlich angemessener. Zudem ist zu beachten, dass im Brandfall viele unbekleidete Personen da sind. Diese werden eher in die Umkleide strömen und von dort erst angezogen fliehen, wenn außen der Schnee bei -10° liegt. Es nützt dann wenig, wenn zwar die Schwimmhalle genügend Ausgänge besitzt, die Personen aber in den Umkleiden im Rauch sterben.

Daher ist hier eine besondere und gut durchdachte Konzeption unumgänglich. Jedoch kann diese hier enorm viel Geld auch einsparen, da durch diese Maßnahmen häufig die Installationen verbleiben können, die erforderlichen Zusatzmaßnahmen wesentlich weniger in den Bestand eingreifen, teils sogar in kurzen Schließzeiten umgesetzt werden können, so dass gesamt ein besseres Sicherheitsniveau bei geringeren Kosten erzielt wird.


Problem: Denkmalschutzgebäude mit Fachwerk


Diese historischen Gebäude sind in brennbarer Bauausführung. Zu versuchen, die den Gebäudeklassen entsprechenden Feuerwiderstandsdauern und Raumabschlüsse zuzuweisen, ist meist ein teures Unterfangen, nicht selten unmöglich. Daher ist hier die Konzeption nicht wie bei einem Neubau möglich, sondern es muss -wegen dem Altbestand- davon ausgegangen werden, dass das Gebäude schnell komplett brennt. Primär ist daher dort das Ziel der sicheren Rettung der Personen und die Begrenzung der Brandausbreitung. Daher ist der Einbau einer Brandmeldeanlage oft viel mehr angebracht, als hier teuer zu schotten. Es genügt hier meist eine Schottung in F30, weil bis dahin die Feuerwehr da ist für weitere Maßnahmen. Wenn die Personen binnen 5 Minuten aus dem Gebäude sind, weil der Treppenraum rauchfrei gehalten wird (mech. Entrauchung, RWA....), ist viel erreicht, mehr, als wenn man die Treppen aufwendig nichtbrennbar oder F30 umzubauen versucht.


Problem: Brandstiftung und Explosion


Zur Verwunderung vieler, diese Probleme gibt es nicht im Brandschutz bzw. nur dann, wenn standardmäßig Explosivstoffe, leicht entzündliche Lagerwaren/Stoffe vorhanden sind. Wenn jemand mutwillig eine Gasexplosion herbei führt, mutwillig der Treppenraum in Brand gesetzt wird, ist das eigentlich nichts, was im Konzept wirklich Beachtung findet. Diese Extremsituationen sind nicht vorhersehbar und können daher -um auch die Wirtschaftlichkeit des Bauen nicht noch mehr einzuschränken - nicht normiert beachtet werden. Jedoch lohnt es sich, bezüglich von öffentlichen Toiletten, Asylunterkünften und sonstigen Brennpunkten sozialer Konflikte diesen Aspekten mehr Raum zu geben.

Fachbauleitung Brandschutz

Unsere Leistungen


  • baubegleitende Fachbauleitung für Neu- und Umbauten
  • Begehung von Gebäuden zur Prüfung/Abnahme
  • Begehung und Bewertung von Gebäuden 

      für geplante Umbauten/Kauf/Umnutzung


Wenn die Abnahme des Brandschutzes verpflichtend gefordert ist (GK4) oder wenn seitens Bauamt dies angeordnet wurde, ist zwingend die Fachbauleitung durchzuführen. Ohne Prüfung während der Bauzeit ist keine Endabnahme möglich.

Bei Sonderbauten, GK5 ist die Abnahme durch das Bauamt/Prüfsachverständigen durchzuführen und dieser dann in diesem Fall mit Abnahmen zu beauftragen. Auch hier ist die parallele Begleitung mit Fachbauleitung Brandschutz zu empfehlen.


Fachbauleitung bedeutet, die Planung, Baudurchführung bis hin zur Endabnahme fachlich hinsichtlich Brandschutz zu begleiten. Dazu gehört die Prüfung der Unterlagen der Firmen (Zulassungen, Einbauvorschriften), die Kontrolle des Einbaus mit den Planvorgaben und Zulassungen, Kontrolle der Abschottungen/Leitungsführungen ....


Diese Fachbauleitung ist daher baubegleitend und ergänzend zur Bauleitung durchzuführen. Sie kann sicher auch von der eigentlichen Bauleitung erbracht werden, jedoch nur dann, wenn diese entsprechend qualifiziert im Brandschutz ist.


Es ist häufig daher so, dass zwar in den Genehmigungsplänen die Vorgaben für den Brandschutz korrekt eingetragen sind, jedoch in der Ausführung der Details und die Umsetzung der Anforderungen häufig abweichen oder gar mangelhaft ausgeführt sind.

Die Gründe hierfür sind vielfach:


  • mangelnde Koordination der Anforderungen, der Handwerker kann in den Werkplänen die Anforderungen der Bauteile nicht oder kaum erkennen und folglich nicht entsprechend umsetzen
  • die Umsetzung der Vorgaben ist im Detail falsch, d.h. die Leitungsanlagenrichtlinie (LAR), Lüftungsanlagenrichtlinie (LüAR) werden nicht berücksichtigt, Vorgaben aus den Bauteilen (Zulassung, Einbauvorgaben) sind nicht bekannt bzw. nicht umgesetzt
  • Änderungen an den Grundrissen, Baukonstruktionen sind im Brandschutzkonzept/-nachweis nicht berücksichtigt und folglich können diese nicht auf der Baustelle umgesetzt werden


Zudem ist häufig vielfach umgebaut worden, ohne dass dies konform den Baugesetzen, Baugenehmigungen und sonstigen Bestimmungen erfolgte. Auch viele ältere Gebäude sind jenseits von Verordnungen errichtet oder verändert worden, auch sind viele Gebäude im Bestand vorhanden (Denkmäler). Diese Mängel treten dann im Zuge von neuen Bauanträgen und Maßnahmen auf und können den Bauherrn viel Geld kosten und Probleme machen.


Daher ist die Beurteilung und Abklärung des bestehenden Brandschutzes sinnvoll, um unliebsame Überraschungen möglichst zu vermeiden (wobei auch ein Sachverständiger selten durch Verkleidungen hindurchsehen kann).

Brandschutzplanung

Eine bürokratische Forderung?

Häufig begegnen auf die Frage nach dem Brandschutz vielen Bauwilligen oder Baubeteiligten einem Brandschutzplaner mit etwas Skepsis. Will da jemand noch ein Zusatzhonorar generieren? Ist das notwendig? Früher hat man das doch gar nicht gebraucht? Macht das nicht der Planer bei der Baueingabe einfach so mit?


Klar, früher hat man das nicht so intensiv gemacht. Man nahm aber auch mehr Risiken in Kauf, als es heute der Fall ist. Auch ist das Bauen früher einfacher und die Nutzung weniger komplex gewesen. Allein der Zuwachs an Haustechnik und die Vielfalt der Baumaterialien ist gegenüber früher deutlich mehr geworden. Man kann aber auch sehen, dass der Brandschutz sich entwickelt hat. So wie früher dem Wärmeschutz kaum groß Beachtung geschenkt wurde, ist das Thema heute wesentlich komplizierter und daher keine Sache mehr, die man mal nebenbei von einem Planer erledigen kann. Um das etwas klarer zu machen, sollen nachfolgende Beispiele von Ereignissen das verdeutlichen.


Brand Flughafen Düsseldorf 


www.duesseldorf.de/feuerwehr/pdf/alle/flughbrand.pdf


Dieser Brand 1986 hat die Brandschutzwelt nachhaltig verändert. Einfache Arbeiten vor dem Flughafen führten durch eine Verquickung von Baufehlern, Planungsfehlern und Lücken in den Vorschriften zum Tod von 17 Menschen, vielen Verletzten und einem riesigen Schaden. Auch wenn die Gewährleistungsfristen nach VOB und BGB längst abgelaufen waren, sind die Beteiligten dennoch vor Gericht und in Haftung dafür. Grund ist hierfür der Tod vieler Menschen, die Verletzung und Gefährdung noch mehrer. Es genügt allein die Gefährdung, dass der Staatsanwalt einschreitet. Stellt sich hierbei ein Verstoß gegen geltende Gesetze und Regeln heraus, ist man im Sinne des Gesetzes schuldig und verantwortlich. Das ist natürlich im Detail erst im Verfahren vor Gericht zu klären. Jedoch zeigt dieses Beispiel, wie eine kleine Ursache ein riesiges Problem und für viele langwierige Prozesse nach sich zog.


Brand einer Vollwärmedämmung 


http://www.spiegel.de/wissenschaft/technik/0,1518,800017,00.html


Bei diesem Brand in Berlin ist bei einem Wohnungsbrand die gesamte Fassadendämmung in Brand geraten und hat viele weitere Wohnungen ebenfalls in Brand gesetzt. Ob es hier ein Mangel der Dämmung war (statt schwer entflammbar leicht entzündliches Material, was nicht zulässig ist) oder ein bislang verkanntes Problem, wird sich zeigen. Diese Fassade ist inzwischen mit einer Trockensprinkleranlage versehen worden!


Brand von Schuppen 


Nach Baurecht darf man Garagen, Gartenschuppen bis zu einer gewissen Länge an der Grenze errichten. Da das für beide Grundstücke gilt, ist es naheliegend, dass beide Nachbarn dann in bester Nachbarschaft so die Lücke zwischen ihren Gebäuden füllen. Dort lagert man dann Ofenholz, baut sich eine Werkstatt ein oder eine schöne Gartenlaube. Jedoch, was ist, wenn der Kühlschrank einen Brand auslöst? Der Schuppen des einen Nachbarn fängt Feuer und brennt massiv. Das Feuer breitet sich auf das angrenzende Wohnhaus aus und dieses steht kurze Zeit später in Flammen da. Das Feuer breitet sich aber auch zur anderen Seite hin aus. Der Gartenschuppen des Nachbarn fängt analog feuer und setzt auch das Wohnhaus des Nachbarn in Flammen. Das nette Nachbarschaftsverhältnis wird aber dann jäh gestört, als dieser Brand rechtlich aufgearbeitet wird. Der Nachbar (rechts), bei dem der Kühlschrank den Brand auslöste, erhält von seiner Versicherung den Schaden voll ersetzt. Der andere Nachbar aber geht völlig leer aus. Die Versicherung zahlt nicht, weil die erforderliche Abtrennung zwischen den beiden Schuppen nicht existierte. Diese Brandmauer hätte nach Bauvorschrift vorhanden sein müssen und daher erhält der linke Nachbar kein Geld, zumindest bis solang, da der Prozess wohl noch verhandelt wird.


Trennwand von Reihenhäusern 


Man kennt die Ketten von kleinen Häuschen, 6-8m meist nur breit. Heute baut man diese Häuser sauber mit Fuge und Dämmung getrennt. Klar sind die Fugen in der Fassade zu sehen, auch die Fallrohre und Dachrinnen sind fein getrennt. Doch was ist mit dem Dach? Meist sieht man schon optisch die meist in Holz erstellten Gesimsbretter durchlaufen. Die Dachlatten sind auch über die Brandwand geführt. Die Pfetten des Daches sind auch mit Aussparung auf der Trennwand aufgelegt und die Holzteile sind zum Nachbarn nur durch einige Zentimeter Dämmung getrennt. Falls es in einem Haus zum Brand kommt, ist die Brandwand im Dachbereich überbrückt und der Dachbrand setzt sich ungehindert zum Nachbarn fort.


Firmenwagen in Betriebsgebäude 


Nicht selten werden in Werkstätten und Betriebsgebäude über das Wochenende oder über Nacht die Fahrzeuge untergestellt. Man will ja nicht im Winter in die eiskalten Fahrzeuge steigen. Auch das teuere Material und Werkzeug außerhalb ist nicht gut sicher. Es liegt also diese Nutzung der Betriebsgebäude als Garagen nahe und ist vielfach verbreitet. Doch was ist, wenn eines dieser Fahrzeuge in Brand gerät und das gesamte Gebäude hierbei abfackelt? Ist die Nutzung des Betriebsgebäudes als Garage genehmigt und angemeldet worden? Falls das nicht so ist, kann es sein, dass die Versicherung jegliche Regulierung des Gebäudeschadens mit guten Gründen verweigert. Es liegt hier eine ungenehmigte und unzulässige Nutzung als Garage vor. Garagen sind nach GaStellV genau geregelt und die Betriebsgebäude sind dafür nicht geeignet.


Der kleine Dachausbau 


Die meisten Einfamilienhäuser haben Dachböden oder Spitzböden, die aufgrund der Größe und Zugänglichkeit ausgebaut werden können. Dieser Ausbau ist nach BayBO Art. 57 10. sogar genehmigungsfrei. Doch wie sieht es mit den Fluchtwegen innerhalb des Spitzbodens aus? Der Spitzboden ist meist über 7m Fußboden über dem Gelände und damit nur mit Drehleiter anzufahren von der Feuerwehr. Diese aber gibt es meist nur im Umfeld einer Stadt, nicht auf dem Land. Ist das Dachflächenfenster als Rettungsweg geeignet, d.h. hat es die Mindestgröße (in Bayern 60x100, sonst 90x120, die Bayern sind halt wohl etwas kleiner als die anderen?)

Was passiert, wenn es im Geschoss darunter nachts brennt? Der Weg aus dem Haus über die Treppe ist dann meist nicht mehr nutzbar und man kann nur noch auf das Dach. Doch, wenn das nicht anleiterbar wird, ist es für diese Erkenntnis meist zu spät.


Man kann hier noch viele weitere Details aufführen, welche zeigen, wie sehr die Gefahren unterschätzt werden. Daher lohnt es sich einmal auch klar zu machen, was denn wirklich die Gefahr ist:


Wie schnell brennt es?


Ein Kopierer in einem Büro braucht nur etwa 3-5 Minuten, ein komplettes Büro zu verrauchen. Steht er im Flur (also dem Fluchtweg), ist es für eine Flucht meist wegen dem Rauch schon zu spät, wenn man merkt, dass da etwas brennt. Feuer kann sich extrem schnell ausbreiten. Auch Brandversuche mit Möbeln und einer kleinen Flamme zeigen, dass es nur Minuten dauert, bis kein Mensch mehr sich in diesem Raum aufhalten könnte.


Der Brandrauch ist extrem giftig. Es genügen 2-3 Atemzüge, um bewusstlos zu werden und dann ist man im Brand verloren. Spätere Schädigungen infolge der Rauchgase oder Vergiftungen sind weitere Risiken. Die meisten Personen kommen infolge von Rauchgasvergiftungen ums Leben oder werden verletzt. Nur der geringere Teil wird direkt durch Feuerwirkung verletzt oder getötet. Rauch ist das Hauptproblem für die Flucht. Es blockiert die Rettungswege, wenn diese nicht abgeschlossen sind. Man verliert im Rauch die Orientierung und gerät in Panik. Bei dem Brand in Düsseldorf sind die Menschen im Rauch gestorben, keiner durch Feuer.


Brandschutzkonzepte sind daher keine bürokratischen Auflagen oder etwas hinderliches, welches das Bauen oder die Gestaltung mindert. Brandschutzkonzepte und deren Umsetzung auf der Baustelle sind zentral wichtig, damit keine Menschen zu Schaden kommen. Die Bauordnungen sind von ihrer Entstehungsgeschichte immer aus Brandschutzordnungen entstanden und im Kern ist jede Bauordnung konzeptionell auf den Schutz der Menschen vor den Wirkungen des Feuers ausgerichtet.

Daher ist Brandschutzplanung zentral wichtig, sicher in den Gebäuden sich aufhalten zu können. Es ist daher immer im Interesse der Nutzer, Käufer, der Betreiber usw., dass die Anforderungen des Gesetzgebers erfüllt sind.


Hierbei ist zu bedenken -auch das eine Lehre der Brandereignisse der letzten Jahre- es nützt die beste Planung wenig, wenn man nicht kontrolliert, dass auch so ausgeführt wurde. Wenn die Brandschutztüren statt nach 90 Minuten bereits nach 15 Minuten aus der Wand fallen, dann ist das Konzept grundlegend gestört. Auch Änderungen in der Nutzung, Umbauten, fehlende Wartung bestehender Einrichtungen und sonstige Fahrlässigkeiten sind vielfach ursächlich für schlimme Brandereignisse gewesen.


Brandschutzplanung und die Kontrolle in der Ausführung sind daher wichtige Planungselemente und unerlässlich für ein ordnungsgemäßes und sicheres Bauen und Betreiben von Gebäuden.